Vier Mineralstoffe – Zink, Eisen, Magnesium und Calcium – für die die EFSA jeweils eine eigene Aussage zugelassen hat. Erdschicht fasst das Wesentliche zusammen.
Zellteilung ist ein biologischer Grundprozess, bei dem eine Zelle sich in zwei oder mehr Tochterzellen aufteilt. Dieser Vorgang findet fortlaufend im menschlichen Körper statt – in der Haut, im Blut, im Verdauungstrakt und in vielen weiteren Geweben.
Damit die Zellteilung ordnungsgemäß ablaufen kann, benötigt der Körper verschiedene Nährstoffe. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für bestimmte Mineralstoffe wissenschaftlich geprüfte Aussagen zugelassen, die deren Funktion bei der Zellteilung betreffen.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012 dürfen für Zink, Eisen, Magnesium und Calcium jeweils eigene Aussagen zur Zellteilung verwendet werden.
Auf dieser Seite stellen wir jeden dieser Mineralstoffe einzeln vor und nennen die jeweilige zugelassene Aussage.
Jeder der folgenden Mineralstoffe verfügt über eine von der EFSA zugelassene Aussage zur Zellteilung. Die Aussagen sind einzeln aufgeführt.
Zink ist ein Spurenelement, das in zahlreichen Lebensmitteln vorkommt – etwa in Hülsenfrüchten, Nüssen und Vollkornprodukten. Es ist an verschiedenen Prozessen im Körper beteiligt.
Eisen zählt zu den wichtigen Spurenelementen und kommt sowohl in tierischen als auch pflanzlichen Nahrungsquellen vor. Der Körper benötigt Eisen für verschiedene biologische Vorgänge.
Magnesium ist ein Mengenelement, das in grünem Blattgemüse, Kernen und Saaten reichlich vorhanden ist. Es spielt bei über 300 enzymatischen Reaktionen eine Rolle.
Calcium ist vor allem für seine Rolle im Knochenstoffwechsel bekannt. Es kommt in Milchprodukten, bestimmten Gemüsesorten und angereicherten Lebensmitteln vor.
Ein kompakter Ratgeber rund um Mineralstoffe und deren Funktion bei der Zellteilung – wissenschaftlich fundiert und verständlich aufbereitet.
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Der Leitfaden behandelt Zink, Eisen, Magnesium und Calcium – vier Mineralstoffe, für die die EFSA jeweils eine eigene Aussage zugelassen hat.
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Die zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen auf dieser Seite beziehen sich auf die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich geprüft.
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